AGB

Teilnahmebedingungen für Ausstellung und Flohmarkt auf der UKW-Tagung

Veranstalter
Veranstalter der UKW-Tagung ist der Funkamateurclub Weinheim e.V (FACW e.V.). Der FACW übt während der Tagung auf dem Tagungsgelände das Hausrecht aus und ist Vertragspartner für gewerblich Ausstellende und am Flohmarkt Teilnehmende. Ansprechpartner ist der Tagungsleiter bzw. dessen Bevollmächtigte. Mit der Buchung von Ausstellungsfläche verpflichtet sich der/die Ausstellende die Allgemeinen Teilnahmebedingungen anzuerkennen.

 

Kategorien:
Es wird unterschieden zwischen den Kategorien: gewerblich/kommerziell Ausstellende und Flohmarkthändler:innen. Private Flohmarktverkäufer:innen sind Personen, die lediglich privat und nicht gewerblich oder im Rahmen einer selbstständigen Berufsausübung verkaufen. Im Einklang mit der gängigen Rechtsauffassung werden Verkäufer:innen, die wiederholt gleichwertige bzw. gleichartige Ware oder Neuware anbieten, grundsätzlich als Gewerbetreibende eingestuft.

 

Standflächen für ideelle Organisationen
Ideelle und nichtkommerzielle bzw. gemeinnützige Organisationen und Gruppen im Amateurfunk können Standflächen ohne Berechung erhalten. Die letztgültige Entscheidung, ob und in welchem Umfang einer ideellen Organisation oder Gruppe unentgeltliche Standfläche zugeteilt wird, behält sich der Veranstalter vor.

Tische und Flächen

Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Individuelle Wünsche werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt, es besteht jedoch kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Platzes. Im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten ist die Nutzung von vorhandenen 230V Stromanschlüssen bestellbar. Steckdosen-Verteiler und Verlängerungsleitungen sind selbst bereitzustellen. Die Sicherheit und Freiheit von Wegen und Fluchtwegen muss unter allen Umständen gewährleistet bleiben


Mietbedingungen

Das Mietobjekt wird für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der Veranstaltung mietweise zur Verfügung gestellt. Der Mieter/die Mieterin haftet für die einwandfreie Rückgabe des Mietobjektes.

Gültigkeit des Vertrages

Die Bestellung hat nur Gültigkeit, wenn der Auftrag für  das Mietobjekt fristgerecht zugegangen ist und vom FACW e. V. bestätigt wurde und die Zahlung rechtzeitig eingegangen ist. Für evtl. nach Vertragsende entstehende Verluste übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Erfüllungsort ist der ausgewiesene Veranstaltungsort. Gerichtsstand für beide Teile ist 69469 Weinheim.

Zahlung

Bei Auftragserteilung muss unverzüglich der gesamte Betrag gezahlt werden. Sollte der Betrag nicht fristgerecht beglichen sein, kann kein Anspruch auf die Zuteilung eines Mietobjektes geltend gemacht werden. .

Bei Zahlung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. (Zahlungseingang bei uns) ist eine verbindliche Standplatzreservierung erfolgt. Als Zahlungsnachweis bei Vorkasse dient Ihre Kontobuchung. Bei Zahlungseingängen nach o.g. Termin  – oder bei Bar-Zahlung am Veranstaltungstag erfolgt die Bereitstellung eines Standplatzes nach örtlicher Verfügbarkeit nach dem „first come – first serve“ Prinzip.

Rücktritt/Storno

Stornierungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei, bei Stornierungen und Rücktritten die später erfolgen, wird 50% des Auftragswertes berechnet.

Mietmobiliar Haftung/Versicherung

Ab der Übergabe haftet der Mieter/die Mieterin für das gesamte zur Verfügung gestellte Mietobjekt. Der Veranstalter haftet nicht im Falle von Diebstahl oder Sachbeschädigung.

Reklamationen
Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Kürzung der Rechnung wird nicht akzeptiert.

Zeiten für Auf- und Abbau
Aufbau und Anlieferung ist am Freitag vor der Tagung ab 16 Uhr (Freigelände) sowie  ca. 17 Uhr für die Halle bis  20.00 Uhr  möglich. Zwischen Freitag Abend 20.00 Uhr und Samstag früh 6.00 Uhr ist das Tagungsgelände geschlossen und das Außengelände bewacht . Für Ausstellende ist von 20.00 – 06.00 Uhr kein Zugang möglich. Fahrzeuge, die sich am Freitag nach 20 Uhr noch auf dem Schulgelände befinden, werden auf Kosten der Fahrzeughalter:innen abgeschleppt.

Am Samstag können Ausstellende mit Ausstellerausweis ab 7 Uhr die Hallen betreten, der Standaufbau muss spätestens um 8 Uhr abgeschlossen sein. Der Abbau der Stände am Samstag darf nicht vor 16.00 Uhr erfolgen.

Erlaubte Produkte

Ausgestellt und gehandelt werden dürfen nur Waren und Dienstleistungen aus dem Bereich Funktechnik und Elektronik bzw. verwandte Produkte. Nicht erlaubt sind fachfremde Produkte, die keinen unmittelbaren Bezug zum Charakter der Tagung haben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, in den Fällen, in denen gegen diese Ausstellungsregel verstoßen wird, das Entfernen der entsprechenden Produkte zu verlangen oder den Ausstellungsstand abzulehnen.

Plakatieren

Das Verteilen und Anbringen von Plakaten, Schildern und Werbung außerhalb der gemieteten Standfläche ist nur mit Genehmigung und in Absprache mit der Tagungsleitung erlaubt. Ohne Genehmigung angebrachte Beschilderung und Werbung wird entfernt. Evtl.  entstehende Kosten für Reinigung werden dem/der Verursacher:in auferlegt.

Nageln und Schrauben, Bekleben und Bespannen

Sämtliche Boden-, Decken- und Wandelemente dürfen weder benagelt noch beschraubt werden. Dies gilt sowohl für den Innenbereich des Gebäudes als auch für den gesamten Aussenbereich. Eine Ausnahmegenehmigung für den Boden im Aussenbereich ist einzuholen, z.B. um Zelte bei Wind sicher zu befestigen. Zur Befestigung von Gegenständen, Wandtafeln etc. wird empfohlen, Abhänge- und Schnurhaken zu nutzen. Ebenso ist die Verwendung von TESA Posterstrips möglich. Evtl. Rückstände, die durch nicht geeignete Klebebänder entstehen, werden auf Kosten des Mieters/der Mieterin entfernt. Durch unsachgemäße Beklebung beschädigte Flächen werden dem Verursacher/der Verursacherin in Rechnung gestellt. Die verwendeten Materialien müssen den Anforderungen des Brandschutzes in Versammlungsstätten entsprechen und sprinklertauglich sein.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.